
Energieaudit Mescheder Stadthallen Bau- und Betriebs GmbH
Gesetzliche Grundlage
Seit dem Jahr 2015 sind Unternehmen, die keine KMU sind, dazu verpflichtet ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen bzw. alternativ ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS zu betreiben. Als Nicht-KMU gilt ein Unternehmen auch dann, wenn 25 % oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden. Die Kombiplan GmbH & Co. KG wurde von der Kreis- und Hochschulstadt Meschede beauftragt für die drei städtischen Beteiligungen ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen.
Die Beteiligungen der Stadt Meschede
Für folgende Gesellschaften wurde ein vollständiges Energieaudit durchgeführt:
- Mescheder Immobilien- und Service GmbH (MIMS GmbH)
- Hennesee GmbH
- Mescheder Stadthallen GmbH
Bestandsaufnahme und Einsparpotenziale
Ein Aufgabengebiet der MIMS GmbH ist u. a. die Vermietung und Verpackung von eigenen Nichtwohngebäuden. Einsparpotenziale bestehen somit lediglich im Bereich der Gebäudehülle und Beleuchtungstechnik sowie der Wärmeerzeugung. Da die eigenen Räumlichkeiten mittelfristig vermietet sind, kann wenig Einfluss auf die dort verwendeten elektrischen Verbraucher genommen werden. Die Mieter sind dazu angehalten, verantwortungsbewusst mit dem Thema Energie umzugehen und größere Neuanschaffungen nach energetischen Gesichtspunkten vorzunehmen. Die Mescheder Stadthallen GmbH ist Betreiber einer Stadthalle für öffentliche und private Veranstaltungen. Zum Zeitpunkt der Auditdurchführung wurden bereits umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, auch mit dem Ziel eine Verbesserung der Energieeffizienz zu erreichen. Die Hennesee GmbH hat den Auftrag, Naherholungseinrichtungen am Hennesee zu schaffen und zu erhalten, um die Fremdenverkehrsstruktur in der Region Hochsauerland und die der Umgebung rund um den Hennesee zu fördern. Hierzu werden in der Berghauser Bucht und in Mielinghausen zwei Badestellen betrieben, welche nur in der Zeit von Mai bis September bewirtschaftet werden.
Bagatellgrenze im Wiederholungsaudit
Mit Novellierung des EDL-G wurde nunmehr eine Bagatellschwelle für energieauditpflichtige Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von 500.000 kWh oder weniger festgesetzt. Für das Wiederholungsaudit im Jahr 2019 mussten für die drei Gesellschaften statt vollumfänglicher Energieaudits lediglich ausgewählte Basisdaten zu Energieverbrauch und Energiekosten über eine Onlinemaske an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet werden und wurden hierbei durch die Kombiplan GmbH & Co. KG beraten.